Reservierung

Wir bitten Sie, uns den unterschriebenen Vertrag per Post zuzuschicken, da Email-Schriftverkehr leider vertraglich nicht als dokumentenecht gilt.
   


Wintersaison ..............................

Sommersaison ............................

 
Mietvertrag                                                                                           (Download)



 Zwischen dem Mieter

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 und der Hüttengemeinschaft Gundalatscher Berg Nr. 122 (in A-6793 Gaschurn/Montafon, Silvretta Nova)
 


 als Vermieter,

 wird folgender Vertrag geschlossen:

 1.                  Vermietet werden die Räume in Haus Nr. 122

2 Wohnräume, Küche, 2 Waschräume, 4 Schlafräume, Nebenräume.

Maximalbelegung: 10 Personen


2.                 

Die Hüttenbenutzung beginnt am ........................., 16.00 Uhr

Die Hüttenbenutzung endet am ........................., 12.00 Uhr

Mietdauer: .........................   Tage


3.                  Mietpreis:

Pauschalpreis  .........................   €/Woche


Nebenkosten:

Strom, Heizung, Kurtaxe
pro Person/Tag 3,00 € (Kinder bis 6 Jahre frei)


4.                  Zahlungsweise:

50% bei Vertragsabschluß, Rest 3 Wochen vor Reisebeginn.



5.                  Hüttenschlüssel:

Übernahme/Rückgabe des Hüttenschlüssels erfolgt bei Herrn B e r g a u e r  Ernst,
Bergerstraße 103, Gaschurn

6.                  Benutzung:

Der Vermieter verpflichtet sich, die Hausordnung
- insbesondere die Betriebsanweisungen hinsichtlich Feuer- und Wassereinrichtungen – einzuhalten, das Haus und seine Einrichtung pfleglich zu behandeln und in gereinigtem Zustand zu hinterlassen! Entstandene Schäden sind zu ersetzen. Falls das Haus verschmutzt hinterlassen wird, werden dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten in Höhe von € 100,00 angelastet.


7.                  Haftung:

Die Haftung für das ganze Mietobjekt während der Mietdauer liegt beim Mieter (Mieter übernimmt Verkehrssicherungspflicht in und um das Gebäude während der Mietdauer).


8.                  Tritt der Mieter vom Mietvertrag bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn zurück, so verbleibt dem Vermieter die geleistete Anzahlung. Bei späterem, auch unverschuldetem Rücktritt bezahlt der Mieter die gesamte vereinbarte Miete, falls die Hütte für den gleichen Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann. Der volle Mietpreis ist auch dann fällig, wenn die Hütte den Vorstellungen des Mieters nicht entspricht. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter bis 14 Tage vor Mietbeginn zu benennen.


9.                  Der Vermieter kann diesen Mietvertrag bis 1 Monat vor Mietbeginn kündigen. Der Mieter erhält in diesem Fall die geleisteten Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. In Fällen höherer Gewalt kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.


10.               Der Mieter erhält den Mietvertrag in 2-facher Ausfertigung. Wir bitten, ein unterschriebenes Exemplar an:

Marion List
Am Bühl 4
88167 Röthenbach
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zu senden (Datum der Anzahlung). Eine komplette Adressenliste aller Mieter ist beizufügen.


11.               Für den Mietvertrag gilt deutsches Recht.


12.               Der Vertrag wird in allen Teilen anerkannt.


Für den Mieter:                                                                          Für den Vermieter:


....................................., den .........................         ....................................., den .........................

 

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(Unterschrift)                                                                          (Unterschrift) –i.A. der                                                                                                                   Hüttengemeinschaft
 
   
       
Mit unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiere ich die Hausordnung

hier gehts zur Hausordnung
   

Hier gehts zum Download des Hüttenvertrages als Acrobat-Reader datei (PDF)